Was ist Compliance – eine häufig gestellte Frage. Die Antwort gab schon MiFID I: Compliance ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Die Einhaltung der Compliance-Regeln schützt Sie und Ihr Unternehmen vor der Inanspruchnahme durch Dritte. Prominente Beispiele aus der Industrie, wie der VW-Fall, belegen das. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben soll präventiv Ansprüche anderer abwehren.
Compliance-Vorgaben werden durch staatliche Stellen überwacht, seien es Aufsichtsbehörden wie die BaFin, die Deutsche Bundesbank, die EZB oder Spezialbehörden wie der Datenschutzbeauftragte, das Bundeskartellamt und andere Wettbewerbsbehörden. Die Sanktionsmöglichkeiten dieser Behörden werden immer stärker ausgeweitet.
Unsere Zielgruppen:
Compliance für beaufsichtigte Institute
Das Thema Compliance für Institute betreuen wir seit mehr als zehn Jahren für:
- Banken,
- Finanzdienstleistungsinstitute,
- Kapitalverwaltungsgesellschaften und
- Versicherungsgesellschaften.
Die Aufgabe von Compliance umfasst beispielsweise die Eigenmittelunterlegung, die Einhaltung des Anlegerschutzes und der Organisationspflichten, die in Organisationsanweisungen umgesetzt werden.
Wir begleiten Sie in allen diesen Bereichen z. B. bei der Erstellung von schriftlichen Organisations- und Ablaufanweisungen (Orga-Handbücher), bei der Prüfungsbegleitung, wenn Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfer Ihre Organisation prüfen, und bei der Vertretung gegenüber den jeweiligen Aufsichtsbehörden.
Industrie-Compliance
Auch Industrieunternehmen müssen sich der Compliance stellen. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Corporate Governance Ihres Unternehmens,
- Betrugsprävention intern und extern,
- Fairer Umgang im Wettbewerb, Prävention gegen Bestechungsskandale und
- Compliance- und Mitarbeiterschulung, extern und intern.