In Zeiten unsicherer Kapitalmarktentwicklungen nehmen auch die Beschwerden und Klageerhebungen von Kunden und Anlegern gegen ihren Banken zu. Für Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften übernehmen wir in solchen Streitigkeiten die außergerichtliche Vertretung und die Prozessvertretung.
Wir helfen bei der Abwehr von Ansprüchen aus Prospekthaftung bzw. wegen fehlerhafter Prospektprüfung ebenso wie bei der Abwehr von Ansprüchen wegen Beratungsfehlern oder Verletzungen eines mit Kunden geschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages.
Aufgrund unserer Prozessroutine sind wir in der Lage, auch eine große Anzahl von Verfahren zu bewältigen sowie die Prozessvertretung langfristig für Sie zu übernehmen.