Wir begleiten Sie in allen Geschäftsstadien von der Gründungs- und Lizenzierungsphase über die allgemeine aufsichtsrechtliche Beratung bis hin zur Auflage, Verschmelzung und Abwicklung Ihrer Investmentvermögen. Wir beraten sowohl zu offenen als auch geschlossenen Spezial- und Publikumsinvestmentvermögen aller Assetklassen.
- Einstufung von Anlagemodellen als alternative Investmentvermögen (AIF),
- Lizenzierung von Asset Managern als Finanzdienstleistungsinstitut,
- Lizenzierung oder Registrierung von Asset Managern als Kapitalverwaltungsgesellschaften,
- Dokumentation von Anlagebedingungen und Verkaufsprospekten sowie Erlangung der behördlichen Vertriebserlaubnis,
- Klärung von Fragen zum grenzüberschreitenden Vertrieb mit und ohne EU-Passverfahren,
- Begutachtung zu den „Eligible Assets“,
- Dokumentation der internen Prozesse und der Geschäftsorganisation, einschließlich Organisationshandbücher, Compliance-Prozesse und Geldwäsche-Compliance,
- Vertriebsverträge sowie Kooperationsverträge mit Banken, Clearern, Börsen und Verwahrstellen (Auslagerungsverträge),
- Management von Risiken, Liquidität und Anlage der Eigenmittel,
- Auflage von Produktlinien in der Vermögensverwaltung oder als Fonds-Lösungen und
- Konzeption von vermögensverwaltenden Fonds.