Wir begleiten Sie in allen Fragen des klassischen Aufsichtsrechts:
- Wir prüfen, ob Sie für ihre Tätigkeit eine Lizenz der EZB, der BaFin, der Gewerbeaufsicht oder einer anderen Aufsichtsbehörde benötigen,
- Lizenzierungsverfahren für Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften,
- Inhaberkontrollverfahren gemäß § 2c KWG,
- Erstellung von schriftlichen Organisations- und Ablaufanweisungen (sog. Orga-Handbücher),
- Fragen der regulatorischen Eigenmittelunterlegung nach CRD IV,
- Konzernrecht zu den Pflichten von Finanzholdings und Institutsgruppen sowie zu Fragen der finanzrechtlichen Konsolidierung in Gruppen,
- Bestellung von Geschäftsleitern, Anzeige an die zuständigen Aufsichtsbehörden, Vorabklärung von Lebensläufen,
- Kooperationen mit anderen Dienstleistern (Auslagerungsverträge),
- Einlagensicherung nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds,
- Anlegerentschädigung,
- Vergütungs- und Bonusregelungen (Institutsvergütungsverordnung),
- Begleitung von Sonderprüfungen,
- Beratung von „Near-Banks“ (z.B. Family-Offices) und andere Bankendienstleister,
- Marktzugang nach Deutschland und von Deutschland in Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten,
- Beratung von FinTech-Unternehmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Banking etwa zu Lizenzpflichten, Kooperationsverträgen mit Banken, Datenschutzfragen und anderen rechtlichen Themen sowie
- Beratung von Plattformen bezüglich neuer Finanzierungsformen (Crowdinvesting und Crowdfunding) als Folge des Kleinanlegerschutzgesetzes.