In unseren Spezialgebieten ist Rechtsberatung nur mit einem Blick über die nationalen Grenzen möglich. Das gesamte Wirtschaftsrecht wird durch die Integration Deutschlands in den europäischen Verbund geprägt.
Das Recht wird von den Organen der EU, supranationalen Organisationen und vielen europäischen Behörden vorgegeben. Die Europäische Zentralbank, die europäische Bankenaufsichtsbehörde, die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Basler Ausschuss oder der Finanzstabilitätsrat stehen exemplarisch für die Normsetzung in unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Die Übertragung des europäischen Rechtsrahmens auf die bewährten Strukturen der deutschen Rechtsordnung führt zwangsweise zu Friktionen und schwierigen Harmonisierungsprozessen.
Unser Anspruch ist, diesen Prozess verständlich zu machen. Wir wollen für Sie praxistaugliche Ergebnisse erreichen. Unser Ziel ist eine klare Orientierung in einer kontinuierlich komplexer werdenden Rechtswelt.